Aktuelle Gesetze in der Modebranche

Aktuelle Gesetze in der Modebranche

geschrieben von Annika Krüßmann

Bei uns in Deutschland unterliegt jedes Unternehmen strengen Regelungen, die es beim Wirtschaften berücksichtigen muss. Umfangreiche Gesetze regeln den Umgang mit personellen, finanziellen und materiellen Fragen, die im laufenden Betrieb aufkommen. Vor allem Arbeitnehmende in Anstellungsverhältnis genießen eine hohe Sicherheit in Bezug auf den eigenen Job.

Dass das allerdings nicht überall Realität ist, beweist einmal mehr die Modebranche. In diesem Beitrag geben wir euch deshalb einen Überblick über aktuelle Gesetze, die in der Modeindustrie gelten – oder eben auch nicht.

 

Der aktuelle Stand

Tatsächlich gestaltet sich die Recherche nach eindeutigen Gesetzen, die innerhalb der Mode- und Textilbranche gelten, als schwierig. Ein zentrales Problem stellen hierbei vor allem länderübergreifende Grauzonen dar: Gelten für in Deutschland ansässige Unternehmen klar definierte Gesetze in Bezug auf den Umgang mit Arbeitnehmenden und Ressourcen, verschwimmen vor allem in Produktionsländern solche Regelungen zusehends. Teilweise unklar ist also in den folgenden Erkenntnissen, inwieweit Regelungen nur für Deutschland (und ggf. Europa) gelten oder auch für länderübergreifende Produktionen. Feststeht nämlich: Maßnahmen, die in Bezug auf Umwelt und menschliche Arbeitskraft zu Denken geben, betreffen vornehmlich die Herstellung von Textilien im EU-Ausland.

 

Ein Lichtblick? Das Lieferkettengesetz kommt

Am 1. Januar 2023 tritt für deutsche Unternehmen das Lieferkettengesetz, lang Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in Kraft. Dieses Gesetz soll den Schutz von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette von Gütern sicherstellen. Dabei geht es vor allem darum, dass grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden. Künftig müssen Unternehmen also ihrer Sorgfaltspflicht über die gesamte Lieferkette hinweg nachkommen – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt, das in den Verkauf geht. Überprüft wird die Einhaltung des Gesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Aber: Bei dem Schutz von Menschenrechten werden nicht die Standards aus Deutschland erwartet, sondern eben „nur“ grundlegende Menschrechtsstandards. Dass vor allem in Fabriken in Produktionsländern keine Zwangsarbeit herrscht, kann zwar offiziell Schwarz auf Weiß in den Unterlagen stehen, ob das allerdings auch die gängige Praxis ist, bleibt schwer nachzuvollziehen. Dennoch: Das Lieferkettengesetz ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung und hoffentlich ein Katalysator für die flächendeckende Kontrolle und Verbesserung von Menschenrechten im produzierenden Gewerbe.

  

Arbeitsbedingungen: keine Besserung in Sicht

Die Kampagne für Saubere Kleidung wurde 2014 als Teil des Bündnisses für fair gehandelte Textilien von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller ins Leben gerufen und zielte darauf ab, dass teilnehmende Unternehmen für bessere Arbeitsbedingungen in der Modebranche sorgen. Insgesamt 70 Unternehmen, 15 Verbände und 20 Nichtregierungsorganisationen nehmen bzw. nahmen an der Kampagne teil. Schwerpunkte lagen auf den Themen keine Kinderarbeit, faire Löhne, Arbeits- und Umweltschutz. Nach 7 Jahren wurde die Kampagne nun Anfang dieses Jahres beendet.

Der Grund: Es konnten keine Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen bei H&M, Aldi, Adidas, Primark und Co. festgestellt werden. Viele der Unternehmen weigerten sich, konkrete Angaben zu den Kampagnen-relevanten Themen wie faire Löhne zu machen, bei anderen Unternehmen konnte nachgewiesen werden, dass Grundsätze des Bündnisses nicht eingehalten wurden. Besonders ernüchternde Tatsachen, wenn man bedenkt, dass genau diese Unternehmen mit ihrer Teilnahme an der Kampagne sowie augenscheinlich aufrichtigen Bemühungen zum Thema Arbeitsbedingungen warben und es immer noch tun.

 

Ökologische Aspekte: Umwelt und Ressourcen

Die Textilindustrie ist für 20 % der industriellen Abwässer weltweit verantwortlich, gleichzeitig auch für 10 % der globalen CO2-Emissionen und 35 % des Mikroplastiks in unseren Meeren.

Den Umgang mit (natürlichen) Ressourcen in dieser Branche gesetzlich zu regeln, scheint daher essenziell im Sinne der Umwelt. In den Bundes-Immissionsschutzverordnungen (kurz BImSchV) sind Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm enthalten.

So regelt die 2. ⁠BImSchV beispielsweise den Einsatz bestimmter Chlorkohlenwasserstoffe bei Chemisch-Reinigungs- und Textilausrüstungsanlagen, bei denen halogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden. In der Abwasserverordnung in Anhang 38 werden Anforderungen an das Abwasser aus der Textilherstellung und -veredelung festgelegt, die REACH-Verordnung regelt den Umgang mit Chemikalien nach der europäischen Chemikalienverordnung.

Feststeht aber auch: Deutsche Verordnungen regeln Belange innerhalb von Deutschland. Vor allem Gesetze, die die Herstellung von Kleidung regeln, aber nur für Deutschland gelten, sind oft mit Vorsicht zu genießen. Denn: Der Großteil der Herstellung findet immer noch in Produktionsländern im Osten statt, wo diese Gesetze nicht (immer) greifen. In Deutschland selbst erfolgen meist nur die Textilveredelung und der Verkauf.

 

Und jetzt?

Wir wissen: Um Umweltschutz und Menschenrechte in der Textilindustrie durchzusetzen, braucht es klare Gesetze, strenge Kontrollen und keine Schlupflöcher in Verordnungen. Solange Unternehmen auf mehr oder weniger legale Weise die Möglichkeit haben, auf den Schultern von Mensch und Umwelt Profit zu machen, werden sie es auch tun. Wir fordern also ein Handeln seitens der Politik und rechtsbindende und länderübergreifende Vorgaben, die strenger kontrolliert und sanktioniert werden müssen. Nur so kann die Modebranche langfristig und zukunftsorientiert als Wirtschaftszweig bestehen.

 

Quellen:
https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz

 


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